Barrierefreie Schwelle aus Edelstahl

Im barrierefreien Bauwesen werden die Bedürfnisse von Menschen mit funktionellen Beeinträchtigungen auf Basis des jeweiligen Standorts berücksichtigt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Bewegungsfreiheit, die die Chancen der Menschen fördert, gleichberechtigt zu handeln und zu agieren. Grundsätzlich darf eine Türöffnung mit barrierefreien Anforderungen keinen Höhenunterschied oder eine Schwelle aufweisen, wenn die Bedingungen des Installationsorts dies nicht unbedingt erfordern. Bei Türöffnungen in Nassräumen ist die Schwelle aufgrund des Anhebens der Abdichtung jedoch unerlässlich. Die Barrierefreiheit wurde bei der Schwelle berücksichtigt und sie ist nur 19 mm hoch (maximale Anforderung an Barrierefreiheit 20 mm).

Edelstahl, gebürstet mit Schutzfolie Materialstärke 0,8 mm Sperrholzstreifen zugeschnitten Sondergrößen erhältlich "Das Schlüsselflaggensymbol" (Hergestellt in Finnland)

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Titel Abmessungen (mm)
RST-K9EST 19x35x920

Schwellenabmessungen in Reihenfolge: Höhe x Breite x Länge

Sondergrößen ebenfalls erhältlich.

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